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Vertrauensgrundsatz: Grüner Pfeil beim Links abbiegen – Darf ich darauf vertrauen, dass der Gegenverkehr rot hat?

Spannendes Urteil zum Grundsatz des Vertrauens.

Ich möchte links abbiegen und habe einen Grünpfeil. Darf ich nun darauf vertrauen, dass mein Gegenverkehr rot hat?

OLG Schleswig, 20.09.2022, 7 U 201/21

Leitsatz:

Derjenige Verkehrsteilnehmer, dem durch einen grünen Pfeil das Linksabbiegen gestattet wird, darf darauf vertrauen, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht gesperrt ist und Fahrzeuge aus der Gegenrichtung das für sie geltende Haltegebot entsprechend beachten. Eine Beseitigung dieses Vertrauensgrundsatzes erfolgt nicht durch Ausfallen der Ampelanlage nach deren Passieren für den Linksabbieger. Ein Idealfahrer hätte aus dem mit dem Ampelausfall einhergehenden Ausfall des Ampellichts der Fußgängerampel, der für die Linksabbieger zu erkennen war, geschlossen, dass eine Fehlfunktion der Ampelschaltung gegeben ist. Ein unabwendbares Ereignis ist in diesem Fall zu verneinen.

Fazit

Wenn derjenige der geradeaus-fährt merkt, dass seine Ampel defekt seien könnte, der sollte besondere Vorsicht walten lassen und damit rechnen, dass hier ein Linksabbieger abbiegen möchte und dessen Ampel noch funktioniert.

Wenn es zum Unfall kommt, kann ich zumindest nicht darauf bauen, dass der Unfall für mich unabwendbar gewesen ist, weil die Ampel ausgefallen ist. Insofern wird man also zu einer Haftungsquote kommen müssen, die aller Wahrscheinlichkeit deutlich zu Lasten des geradeaus-fahrenden gehen wird.