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Fahrschulfahrzeug abgewürgt?

Landgericht Nürnberg-Fürth, 15.03.2023, Az.: 20 O 4607/22 – Wer auf ein Fahrschulfahrzeug auffährt, dass abgewürgt ist, haftet allein

Sachverhalt

Übung macht den Meister. Nicht selten passiert es, dass vor einem ein Fahrschulauto fährt und der Fahranfänger „würgt“ den Motor ab.

So auch hier passiert. Der Fahrschüler hält zunächst an einem Stopp Schild und fährt sodann an, aber „würgt“ das Fahrzeug beim Anfahren jedoch leider ab.

Hinter dem Fahranfänger fährt nun ein LKW und fährt auf das Fahrschulauto auf. Die Fahrschule war nun der Ansicht der LKW Fahrer haftet voll, da der Unfall für das Fahrschulauto unvermeidbar gewesen sei. Für die Fahrschule spreche der sogenannte Beweis des ersten Anscheins und Verkehrsteilnehmer müssen damit rechnen, dass ein Fahranfänger den Motor abwürgt.

Rechtliche Einschätzung

Grundsätzlich gibt es den sogenannten Beweis des ersten Anscheins.

Das bedeutet, dass es schlicht gewisse Lebenssachverhalte gibt, die dafür sprechen, das derjenige den Unfall zumindest überwiegend verschuldet haben muss, der diesen Lebenssachverhalt erfüllt. Beispiel wie hier: Der der auffährt ist typischerweise schuld, weil er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.

Will derjenige aber nun nachweisen, dass er trotz dieses Lebenssachverhaltes nicht am Unfall schuld ist, so muss derjenige den Anscheinsbeweis sogenannt „erschüttern“, was effektiv nicht anderes bedeutet, als zu beweisen, dass der Sachverhalt in diesem konkreten Einzelfall eben anders liegt.

Typischerweise ist das beispielsweise der Fall, wenn der Vordermann dem Hintermann vorsätzlich ein Hindernis bereitet (also ohne zwingenden Grund stark abbremst), damit der Hintermann auffährt. Das war beispielsweise in den 90ern eine Masche um Leute in Unfälle zu verwickeln und Geld zu kassieren.

Die Fahrschule bekommt Recht

Das Landgericht Nürnberg kommt hier zu dem Nachvollziehbaren Ergebnis, dass der LKW Fahrer hier die volle Schuld anhaftet. Zunächst einmal ist er hinten aufgefahren, sodass schon der Anscheinsbeweis gegen ihn spricht.

Diesen konnte der LKW Fahrer auch nicht mit dem Vortrag erschüttern, dass das Auto abgewürgt wurde. Der LKW Fahrer hatte das Fahrzeug als Fahrschulauto erkannt und musste daher damit rechnen, dass es zu einer Situation kommt, die eine erhöhte Sorgfalt des LKW Fahrers voraussetzt. Das „Abwürgen“ eines Fahrschulautos ist dabei dermaßen typisch, dass man sogar sagen muss, dass dies ein typisches Fahrmanöver eines Fahranfängers ist.

In der Folge musste der LKW Fahrer der Fahrschule den vollen Schaden ersetzen.

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