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Der Architekt als Künstler und Urheber – LG Potsdam, Urt.v. 01.06.2022 – 2 O 133/20

Frage:

Kann ein Architekt als Urheber der Planung verhindern, dass ein Objekt (Haus) abgerissen wird?

Leitsätze des LG Potsdam:

1. Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werks zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Die Werkvernichtung (hier: in Gestalt des Abrisses des Gebäudes) stellt eine gravierende andere Beeinträchtigung des Werks dar.
2. Ob der Abriss eines Gebäudes geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Architekten an seinem Werk derart zu gefährden, dass er diese Beeinträchtigung verbieten kann, ist durch eine umfassende Abwägung der Interessen des Eigentümers einerseits und derjenigen des Architekten an der Integrität seines Urheberpersönlichkeitsrechts andererseits zu ermitteln. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
3. Auf Seiten des Urhebers ist dabei zu berücksichtigen, ob es sich bei dem betroffenen Werk um das einzige Vervielfältigungsstück handelt; ferner fällt ins Gewicht, welche Gestaltungshöhe das Werk aufweist und ob es sich um einen Gegenstand der zweckfreien Kunst handelt oder als angewandte Kunst einem Gebrauchszweck dient.
4. Auf Seiten des Eigentümers fällt dabei, wenn ein Bauwerk betroffen ist, ins Gewicht, ob bautechnische Gründe oder das Interesse an einer Nutzungsänderung vorliegen. Bei Werken der Baukunst gehen die Interessen des Eigentümers an einer anderweitigen Nutzung oder Bebauung des Grundstücks oder Gebäudes den Interessen des Urhebers in der Regel vor.

Kurze und juristische Antwort: Es kommt drauf an. Aber im Regelfall: Nein.

Wie man aber anhand der Leitsätze schon rauslesen kann, kann das in bestimmten Einzelfällen aber durchaus mal der Fall sein. Hier in diesem Fall ging es um einen Wohnblock der errichtet wurde. Wäre man hier von einem ganz besonderen Architektenhaus mit besonderer Prägung für das Ortsbild ausgegangen (Man denke beispielsweise an die Kubushäuser in Rotterdam oder das Hundertwasserhaus in Wien) so wäre die Entscheidung vielleicht auch anders ausgegangen.

Noch etwas worüber man sich vor einem Abriss Gedanken machen sollte…