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Balkonkraftwerk – Duldungspflicht des Vermieters

Nicht direkt Baurecht, aber wichtiges Urteil im Mietrecht: AG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2021, 37 C 2283/20
Balkonkraftwerk ist durch den Vermieter zu dulden!

Balkonkraftwerk

In Zeiten der Energiekrise steigen immer mehr Hauseigentümer auf erneuerbare Energien um. Das ist für den Eigentümer natürlich ungleich einfacher als für den Mieter. Die Frage ist aber, hat der Mieter einen Anspruch darauf ein Balkonkraftwerk zu installieren? Und umgekehrt, darf der Vermieter das verbieten?

Das Amtsgericht Stuttgart hatte die spannende Frage auf dem Tisch, ob der Vermieter eine solche Balkonkraftwerkanlage dulden muss, wenn der Mieter eine solche installieren möchte.

Leitsätze:

1. Das Ermessen des Vermieters ist durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bezüglich der Duldung des Aufstellens einer Solaranlage zumindest dahingehend eingeschränkt, dass der Vermieter nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund dem Mieter die Nutzung einer Solaranlage auf dem Balkon versagen kann, wenn diese baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht zurückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert ist sowie keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgeht. 
2. Dies ergibt sich vor dem Hintergrund, dass die Nutzung des Solarstroms nicht nur zur Einsparung von Energiekosten der Mieter führt, sondern auch zur Einsparung von Energie. Im Zuge der politisch angestrebten Energiewende hin zu erneuerbaren Energien bringt die Solaranlage auch unter dem Aspekt des Umweltschutzes, welcher als Staatsziel in Art. 20a GG verankert ist, objektiv – wenn auch in kleinem Umfang – Vorteile.

Fazit

Es handelt sich zwar erst mal nur um ein amtsgerichtliches Urteil und begründet über § 242 BGB (Treu und Glauben), aber es geht aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Man wird sagen dürfen, dass grundsätzlich der Mieter ein Recht haben muss ein solches Balkonkraftwerk zu installieren, wenn damit nicht massive Einschränkungen am Mietobjekt oder gravierende bauliche Eingriffe nötig sind.

In der aktuellen Zeit sollte sicherlich auch alles dafür unternommen werden, dass auch Mieter die Chance bekommen sich zumindest teilweise autark zu machen.