Zum Inhalt springen

🏗️ Architektenhaftung vermeiden: OLG Düsseldorf stärkt Architekten bei frühzeitiger Risikoaufklärung

Urteil des OLG Düsseldorf, Az. 22 U 19/24 vom 24. Januar 2025
Thema: Wann haftet ein Architekt – und wann nicht?

🔍 Worum ging es in dem Fall?

Ein Bauherr beauftragte einen Architekten mit der Planung eines größeren Umbaus. Während der Bauphase kam es zu Problemen: Einige der geplanten Maßnahmen funktionierten nicht wie erwartet, und die Kosten liefen aus dem Ruder. Der Bauherr verlangte deshalb Schadenersatz vom Architekten – mit dem Argument, die Planung sei fehlerhaft gewesen.

Der Architekt verteidigte sich und sagte:
„Ich habe den Bauherrn schon ganz am Anfang ausführlich über die Risiken informiert – etwa darüber, dass sich manche statischen Gegebenheiten erst beim Bau zeigen können und dass sich dadurch Zeit und Kosten ändern könnten.“

⚖️ Was hat das Gericht entschieden?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Architekten Recht gegeben. Der zentrale Punkt des Urteils lautet:

Ein Architekt haftet nicht für Planungsfehler, wenn er den Bauherrn frühzeitig und deutlich über alle relevanten Risiken aufgeklärt hat – und der Bauherr sich trotzdem dafür entscheidet, mit dem Bau fortzufahren.

Mit anderen Worten: Wer gut informiert ist, kann sich später nicht einfach beschweren – auch wenn dann tatsächlich etwas schiefläuft.

📌 Was bedeutet das genau?

Das Gericht sagt:
Ein Architekt kann sich von der sogenannten Haftung für Pflichtverletzungen befreien, wenn er früh genug, offen und vollständig über alle erkennbaren Risiken gesprochen hat. Dazu gehört zum Beispiel:

  • Technische Unsicherheiten (z. B. bei Altbauten)
  • Kostenrisiken
  • Verzögerungsrisiken
  • Behördliche Unwägbarkeiten

Diese Aufklärung muss allerdings konkret und nachvollziehbar sein. Es reicht nicht, allgemeine Hinweise wie „kann teurer werden“ oder „es ist immer mit Risiken zu rechnen“. Es muss klar sein, welches Risiko wann und warum bestehen kann.

📋 Welche Voraussetzungen nennt das Urteil für einen Haftungsausschluss?

  1. Zeitpunkt der Aufklärung: Frühzeitig – also vor Beginn kritischer Bauphasen.
  2. Klarheit: Die Informationen müssen verständlich und vollständig sein.
  3. Dokumentation: Der Architekt sollte beweisen können, dass er die Aufklärung durchgeführt hat (z. B. durch Protokolle oder E-Mails).
  4. Einwilligung des Bauherrn: Wenn der Bauherr trotz Aufklärung „Ja“ sagt, trägt er das Risiko mit.

🧠 Was können Bauherren daraus lernen?

  • Prüfen Sie alle Hinweise des Architekten!
  • Fragen Sie nach! Wenn Ihnen ein Architekt Risiken erklärt, haken Sie nach, bis Sie es wirklich verstehen.
  • Dokumentieren Sie Entscheidungen. Lassen Sie sich Protokolle geben – und bewahren Sie sie auf.
  • Verlassen Sie sich nicht blind auf die Planung. Risiken gehören zu jedem Bauvorhaben.

🏛️ Und was heißt das für Architekten?

  • Risikohinweise unbedingt dokumentieren! Im Zweifel hilft das, um sich später vor Gericht zu entlasten.
  • Keine „verharmlosenden“ Aussagen. Lieber klar und deutlich kommunizieren, auch wenn es unangenehm ist.
  • Bauherren in Entscheidungen einbinden. Das schützt nicht nur juristisch, sondern stärkt auch das Vertrauensverhältnis.

📢 Fazit

Das Urteil des OLG Düsseldorf zeigt klar: Wer informiert ist, trägt Mitverantwortung. Architekten, die verantwortungsbewusst aufklären, können sich gegen spätere Haftungsvorwürfe wehren.

Für beide Seiten – Architekt und Bauherr – gilt:
Transparenz, Kommunikation und Dokumentation sind die besten Schutzmechanismen im Bauvertragsrecht.